Evangelische Kirchengemeinde Leopoldshagen
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Mit der Besiedelung im Jahre 1748 durch die 30 Siedler war auch das Bedürfnis, zum Besuch des Gottesdienstes eine eigene Kirche zu haben, recht bald vorhanden. Am 16.10. 1754 erbat die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer von König Friedrich II. die Genehmigung, in ganz Preußen zum Bau einer Kirche zu Leopoldshagen eine Kollektensammlung durchführen zu dürfen.
Das Ergebnis war überwältigend. In kurzer Zeit kamen 2508 Taler zusammen, so dass mit dem Bau der Kirche zügig begonnen werden konnte.
Die Feldsteine für das Fundament wurden aus Bargischow geholt, 450 Balken wurden aus den königlichen Forsten unentgeltlich bereitgestellt. Am 6.März 1755 wurde der Kopf auf die Turmspitze gesetzt und am 12. Oktober 1755 konnte die Kirche eingeweiht werden.
Noch gab es keinen eigenen Pfarrer, so dass die Seelsorge zunächst von den Pastoren aus Ducherow, Kagendorf und Bargischow ausgeübt wurde, Bis 1763 wurden deshalb auch die kirchlichen Tauf-, Heirats - und Sterberegister in Bargischow geführt, aber mit der Einrichtung der Pfarre im selben Jahr wurde auch das erste Kirchenbuch in Leopoldshagen angelegt.Seitdem sind auch Eintragungen von den Bewohnern aus Kalkstein, Mörkerhorst, Zartenstrom und Kuhlerort in den Kirchenbüchern der Leopoldshagener Kirche zu finden.
Die Geschichte unserer Kirchengemeinde
Die Kirchengemeinde Leopoldshagen ist eine von drei unter dem Pfarramt Leopoldshagen verbundenen Kirchengemeinden. Fünfzehn Jahre nach der Ortsgründung im Jahre 1748 und acht Jahre nach der Weihe der Leopoldshagener Dorfkirche wurde einer der ersten Kolonistenhöfe seitens des Magistrats der Stadt Anklam erworben und 1763 als Pfarre für Die Dörfer Leopoldshagen und Kalkstein, sowie die Ausbauten Kuhlerort und Mörkerhorst eingerichtet. Bis zu einer Neubesetzung der Pfarrstelle im August 1986 hatte sie als Unicum am Rande des alten Kirchenkreises Anklam Bestand.
In der neu gestalteten Verbindung mit der vier Kilometer östlich gelegenen Kirchengemeinde Mönkebude wechselte Leopoldshagen im Jahr 1987 in den Kirchenkreis Ueckermünde, der 1994 mit weiteren drei Altkreisen zum heutigen Kirchenkreis Pasewalk vereint wurde. Seit die Pfarrstelle Altwigshagen 1998 vakant wurde, wird diese Kirchengemeinde von Leopoldshagen aus pfarramtlich betreut. Diese strukturellen Veränderungen fordern und fördern eine Annäherung der Ortsgemeinden, finden Entsprechung in einer integrativen Gemeindearbeit und drängen Gemeindeglieder dazu, mehr als nur den eigenen Kirchturm wahrzunehmen.
Unsere Gemeinde in den Strukturen der Kirche
Die Kirchengemeinde Leopoldshagen wird von ihrem gewählten Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet.
Im kirchlichen Sprachgebrauch nennen sich seine Mitglieder Älteste. Alle vier Jahre finden Gemeindekircheratswahlen statt, bei denen in der Regel die Hälfte der insgesamt acht Ältesten unseres GKR durch Gemeindewahl neu bestimmt wird. Wahlberechtigt sind dabei alle Glieder der Kirchengemeinde, die das 16.Lebensjahr vollendet haben. Neben den acht gewählten Frauen und Männern gehört der Pfarrer als „geborenes“ Mitglied zum Leopoldshagener Gemeindekirchenrat. Die Kirchengemeinden Altwigshagen und Mönkebude haben jeweils einen eigenen GKR, wobei der Pastor auch dort Mitglied ist und nach Entscheidung der Gemeindeleitungen in allen drei Gremien auch den Vorsitz des Gemeindekirchenrates führt. Durch die Ältesten wird am Anfang einer neuen Wahlperiode zu ihrer Beratung und Unterstützung in der Gemeindeleitung ein Beirat berufen.
Die Kirchengemeinden eines ausgedehnten Territoriums Bilden einen Kirchenkreis. Unser Kirchenkreis Pasewalk erstreckt sich von Ueckermünde im Norden bis zum brandenburgischen Blumberg im Süden, vom uckermärkischen Strasburg im Westen bis zur polnischen Grenze zwischen Altwarp und Gartz an der Oder. In den Kirchengemeinden werden die Synodalinnen und Synodalen der Kreissynode alle acht Jahre gewählt. Sie entscheiden und verantworten alle Angelegenheiten, die die Gemeinschaft im Kirchenkreis betreffen. Die Mitglieder der Kreissynode sind es auch, die den Superintendenten (leitender Pfarrer und zugleich Geschäftsführer des Kirchenkreises) wählen. Durch Synodalwahl werden auch der Kreiskirchenrat und das Präsidium der Kreissynode als deren Entscheidungsgremien bestimmt. Die vier Kirchenkreise Demmin, Greifswald, Pasewalk und Stralsund bilden wiederum unsere Landeskirche, die Pommersche Evangelische Kirche (PEK). Jeder Kirchenkreis bestimmt eigenständig durch Wahl seine Mitglieder in der Landessynode. Diese wiederum wählt ihre Entscheidungsgremien und Vertreter. So entscheidet sie auch in einem Wahlverfahren darüber, welcher Pfarrer das Amt des Bischofs übertragen bekommt. Für die finanz- und verwaltungstechnischen Belange der Kirchengemeinden und Kirchenkreise ist die gemeinsame Kirchenverwaltung in Greifswald zuständig. alle die gesamte Landeskirche und ihre Mitarbeiter betreffenden Angelegenheiten regelt und vertritt das ebenfalls in Greifswald angesiedelte Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche.
Die Pommersche Evangelische Kirche hat sich der Gemeinschaft der evangelischen Kirchen in Deutschland, der EKD, angeschlossen und ist eine ihrer vierundzwanzig Gliedkirchen.